Willkommen in unserer Fachanwaltskanzlei
für Familien- und Erbrecht
Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts tätig.
Frau Rechtsanwältin Goldschmidt ist sowohl Fachanwältin für Familienrecht als auch Fachanwältin für Erbrecht.
Von dieser Spezialisierung profitieren unsere Mandanten sowohl außergerichtlich – wenn es gilt im emotional schwierigem Bereich des Familien- und Erbrechts sachliche und rechtlich fundierte Lösungen zu finden – als auch gerichtlich – wenn es gilt berechtigte Interessen und Ansprüche durchzusetzen bzw. sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr zu setzen.