Rechtsanwältin Olivia Goldschmidt
- geb. 1971, in Lebensgemeinschaft lebend, ein Sohn, 3 Patchwork-Kinder
- Studium der Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle
- 1998 erstes Staatsexamen
- Referendariat in Sachsen-Anhalt
- 2004 zweites Staatsexamen
- seit dem 15.03.2004 Rechtsanwältin ausschließlich auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts
- zunächst als angestellte Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Appelhagen und Partner
- seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht
- seit Mai 2010 selbständig mit eigener Kanzlei
- seit 10/2010 Fachanwältin für Erbrecht
- Mitglied im örtlichen Anwaltsverein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein